Artikel 10 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte August 16, 2007
Posted by geraniol in Artikel 10, Beschuldigungen, Gericht, Gleichheit, Pflichten, Rechte, Verfahren, unparteiisch.trackback

Jeder hat bei der Feststellung seiner Rechte und Pflichten sowie bei einer gegen ihn erhobenen strafrechtlichen Beschuldigung in voller Gleichheit Anspruch auf ein gerechtes und öffentliches Verfahren vor einem unabhängigen und unparteiischen Gericht.
Quelle: UNHCHR
Kommentare»
No comments yet — be the first.