Artikel 12 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte August 16, 2007
Posted by geraniol in Artikel 12, Ehre, Eingriff, Familie, Privatleben, Ruf, Schriftverkehr, Schutz, Wohnung.trackback

Niemand darf willkürlichen Eingriffen in sein Privatleben, seine Familie, seine Wohnung und seinen Schriftverkehr oder Beeinträchtigungen seiner Ehre und seines Rufes ausgesetzt werden. Jeder hat Anspruch auf rechtlichen Schutz gegen solche Eingriffe oder Beeinträchtigungen.
Quelle: UNHCHR
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