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Artikel 15 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte August 16, 2007

Posted by geraniol in Artikel 15, Staatsangehörigkeit.
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UN Logo der Menschenrechte

  1. Jeder hat das Recht auf eine Staatsangehörigkeit.
  2. Niemandem darf seine Staatsangehörigkeit willkürlich entzogen noch das Recht versagt werden, seine Staatsanghörigkeit zu wechseln.

Quelle: UNHCHR

Kommentare»

1. zeitrafferin › Artikel 15 - Oktober 20, 2008

[...] Rahmen der Reihe “60 Jahre Menschenrechte” werde ich am Dienstag zum Artikel 15 – überhaupt nicht unspannend! – eine Videobotschaft aufnehmen. Postet mir in mein Blog, was euch [...]


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