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Artikel 18 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte August 16, 2007

Posted by geraniol in Artikel 18, Ausübung, Freiheit, Gedanken, Gemeinschaft, Gewissen, Gottesdienst, Kulthandlung, Lehre, Religion, Religionsfreiheit, Weltanschauung, Überzeugung.
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Jeder hat das Recht auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit; dieses Recht schließt die Freiheit ein, seine Religion oder Überzeugung zu wechseln, sowie die Freiheit, seine Religion oder Weltanschauung allein oder in Gemeinschaft mit anderen, öffentlich oder privat durch Lehre, Ausübung, Gottesdienst und Kulthandlungen zu bekennen.

Quelle: UNHCHR

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