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Artikel 25 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte August 16, 2007

Posted by geraniol in Arbeitslosigkeit, Artikel 25, Familie, Fürsorge, Gesundheit, Invalidität, Kind, Kleidung, Krankheit, Lebensstandard, Mütter, Nahrung, Unterstützung, Verlust, Versorgung, Verwitwung, Wohl, Wohnung.
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UN Logo der Menschenrechte

  1. Jeder hat das Recht auf einen Lebensstandard, der seine und seiner Familie Gesundheit und Wohl gewährleistet, einschließlich Nahrung, Kleidung, Wohnung, ärztliche Versorgung und notwendige soziale Leistungen gewährleistet sowie das Recht auf Sicherheit im Falle von Arbeitslosigkeit, Krankheit, Invalidität oder Verwitwung, im Alter sowie bei anderweitigem Verlust seiner Unterhaltsmittel durch unverschuldete Umstände.
  2. Mütter und Kinder haben Anspruch auf besondere Fürsorge und Unterstützung. Alle Kinder, eheliche wie außereheliche, genießen den gleichen sozialen Schutz.

Quelle: UNHCHR

Kommentare»

1. 1leben - September 7, 2007

Es hilft nicht nur, die Menschenrechte zu proklamieren, wenn sie von den einzelnen in ihren Familien nicht eigehalten werden.
Schreibt nicht nuir, sondern handelt auch!

2. Regelmässig bezahlter Urlaub für jedermann! « Menschenrechtsblog - September 16, 2007

[...] 16, Artikel 24, Familie. trackback Zurück von meinem Urlaub möchte ich zuerst 1leben für das erste Kommentar auf diesem Blog danken! Es ist richtig! Die Familie ist die Grundeinheit unser Gesellschaft wie es [...]

3. Anonym - November 12, 2008

Ech well artikel 7