Artikel 25 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte August 16, 2007
Posted by geraniol in Arbeitslosigkeit, Artikel 25, Familie, Fürsorge, Gesundheit, Invalidität, Kind, Kleidung, Krankheit, Lebensstandard, Mütter, Nahrung, Unterstützung, Verlust, Versorgung, Verwitwung, Wohl, Wohnung.trackback

- Jeder hat das Recht auf einen Lebensstandard, der seine und seiner Familie Gesundheit und Wohl gewährleistet, einschließlich Nahrung, Kleidung, Wohnung, ärztliche Versorgung und notwendige soziale Leistungen gewährleistet sowie das Recht auf Sicherheit im Falle von Arbeitslosigkeit, Krankheit, Invalidität oder Verwitwung, im Alter sowie bei anderweitigem Verlust seiner Unterhaltsmittel durch unverschuldete Umstände.
- Mütter und Kinder haben Anspruch auf besondere Fürsorge und Unterstützung. Alle Kinder, eheliche wie außereheliche, genießen den gleichen sozialen Schutz.
Quelle: UNHCHR
Es hilft nicht nur, die Menschenrechte zu proklamieren, wenn sie von den einzelnen in ihren Familien nicht eigehalten werden.
Schreibt nicht nuir, sondern handelt auch!
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