Artikel 30 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte August 16, 2007
Posted by geraniol in Artikel 30, Beseitigung, Freiheiten, Gruppe, Handlung, Person, Staat, Tätigkeit.1 comment so far

Keine Bestimmung dieser Erklärung darf dahin ausgelegt werden, daß sie für einen Staat, eine Gruppe oder eine Person irgendein Recht begründet, eine Tätigkeit auszuüben oder eine Handlung zu begehen, welche die Beseitigung der in dieser Erklärung verkündeten Rechte und Freiheiten zum Ziel hat.
Quelle: UNHCHR