jump to navigation

Religionsfreiheit in Ägypten? August 18, 2007

Posted by geraniol in Artikel 2, Artikel 18, Ägypten, Baha'i, Christentum, Islam, Religionsfreiheit, Staatsbürgerschaft.
add a comment


Ein auf Compass Direct News erschienener Artikel veranschaulicht ein interessantes Dilemma. Es ist die Geschichte eines ägyptischen Mannes, der beschlossen hat, vom Islam zum Christentum zu konvertieren und sich nun in einer sehr prekären Lage wiederfindet. Ihm wird kein Personalausweis ausgestellt, der ihn als Christen ausweist.
Für sein Recht auf Ausstellung eines Personalausweises, geht er nun vor Gericht.

Bisher werden Bahá’ís ihre zivilen Rechte in Ägypten verweigert. Als Rechtfertigung wird angeben, den Bahá’í-Glauben nicht anzuerkennen. Ägypten hat klar festgehalten, dass es nur drei Religionen als göttliche anerkennt: konkret ist das der Islam, das Christentum und das Judentum. Offiziell wird jedem Anhänger und jeder Anhängerin dieser Religionen volle Staatsbürgerschaft gewährt.

Nun aber liegt ein Fall vor, in dem ein Mann, der einer von drei in Ägypten angeblich anerkannten Religionen angehört, aber offensichtlich seiner Rechte beraubt wird, da er vom Islam zum Christentum konvertiert ist.

Im Gegensatz dazu ist der rechtliche Übertritt vom Christentum zum Islam häufig in Ägypten und tatsächlich haben die, die konvertieren keinerlei Schwierigkeiten Personalausweise zu erhalten, die sie als Muslime ausweisen.

Quelle: Baha’i Faith in Egypt – eٍine Übersetzung aus dem Englischen.

Artikel 2 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte August 16, 2007

Posted by geraniol in Artikel 2, Überzeugung, Geburt, Geschlecht, Hautfarbe, Herkunft, Rasse, Religion, Sprache, Vermögen.
1 comment so far

UN Logo der Menschenrechte
Jeder hat Anspruch auf die in dieser Erklärung verkündeten Rechte und Freiheiten ohne irgendeinen Unterschied, etwa nach Rasse, Hautfarbe, Geschlecht, Sprache, Religion, politischer oder sonstiger Überzeugung, nationaler oder sozialer Herkunft, Vermögen, Geburt oder sonstigem Stand.

Des weiteren darf kein Unterschied gemacht werden auf Grund der politischen, rechtlichen oder internationalen Stellung des Landes oder Gebiets, dem eine Person angehört, gleichgültig ob dieses unabhängig ist, unter Treuhandschaft steht, keine Selbstregierung besitzt oder sonst in seiner Souveränität eingeschränkt ist.

Quelle: UNHCHR