jump to navigation

Artikel 8 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte August 16, 2007

Posted by geraniol in Artikel 8, Gericht, Gesetz, Grundrechte, Rechtsbehelf, Verfassung.
add a comment

UN Logo der Menschenrechte
Jeder hat Anspruch auf einen wirksamen Rechtsbehelf bei den zuständigen innerstaatlichen Gerichten gegen Handlungen, durch die seine ihm nach der Verfassung oder nach dem Gesetz zustehenen Grundrechte verletzt werden.

Quelle: UNHCHR